Aufzug Sicherheitsverordnung (A)
Betriebssicherheitsverordnung (D)
Österreich: Aufzug- Sicherheitsverordnung Rechtsvorschrift für Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 , Fassung vom 07.10.2019
In Österreich regelt die Aufzug-Sicherheitsverordnung die Inverkehrbringen, Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme von Aufzugsanlagen. Seit 20.04.2016 ist diese Verordnung des BMWFW (BGBl. II Nr. 280/2015) in Kraft und setzt die Aufzugs-Richtlinie der EU (Richtlinie 2014/33/EU) in österreichisches Recht um. Siehe: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
Das Aufzugsrecht ist in Österreich kein nationales Recht, sondern wird auf Ebene der Bundesländer geregelt. So gibt es neun Aufzugsgesetze bzw. -verordnungen innerhalb vom Baurecht (Wiener Aufzugsgesetz 2006, NÖ Aufzugsordnung 1995, Vorarlberger Aufzugsverordnung etc.) mit dementsprechender Novellierung.
Der Fernnotruf bzw. Aufzugsnotruf ist in jedem Landesgesetz bzw. -verordnung festgehalten und so kann verallgemeinert behauptet werden:
Betriebssicherheit und ein funktionierendes Fernnotrufsysteme für Aufzüge sind in Österreich durch das Aufzugsgesetz für jeden Lift vorgeschrieben. Wer einen Aufzug betreibt, muss garantieren, dass bei einer Störung des Lifts die beförderten Personen rasch befreit werden.
Wiener Aufzugsgesetz (A)
Außerbetriebnahme und Aufzugssperre
§ 15. (2) Fernnotrufsysteme sind Leitsysteme für Fernnotrufe mit angeschlossener Fernüberwachungszentrale. Fernüberwachungssysteme sind zusätzliche Einrichtungen, die von der Fernüberwachungszentrale aus über ein Fernübertragungssystem sicherheitstechnisch relevante Zustandsabfragen am Aufzug durchführen und bei Erkennen eines Fehlers eine Fehlermeldung veranlassen.
§ 13. (1) Der Aufzugsprüfer oder die Aufzugsprüferin, der Betreiber oder die Betreiberin, der Aufzugswärter oder die Aufzugswärterin und eine Betreuungsperson des Betreuungsunternehmens sind verpflichtet, Aufzüge,
1. die sie als nicht betriebssicher erkennen,
2. deren Notrufeinrichtung nicht funktionsfähig ist oder
3. deren Betriebskontrollen nicht durchgeführt werden, unverzüglich außer Betrieb zu setzen.
Nach dem Wiener Aufzugsgesetz sind gestaffelt nach Baujahr bis März 2012, allerspätestens März 2013 alle Aufzüge mit einer geeigneten Notrufeinrichtung zu versehen. Die mit der Notbefreiung beauftragte Person hat innerhalb von 30 Minuten den Ort des Geschehens zu erreichen. Wenn eine Aufzugsanlage 24 Stunden am Tag in Betrieb ist (wie bei Wohnhäusern üblich), müssen mindestens zwei Aufzugswärter vorhanden sein. Dies bedeutet oft einen zwingenden Umbau älterer Anlagen, wenn nicht sichergestellt ist, dass während der Betriebszeit jederzeit ein Aufzugswärter erreichbar ist. (Quelle: Wikipedia vom 08.10.2019)
Die Fernnotrufsysteme für Aufzüge müssen dem Stand der Technik entsprechen und den aktuellen Aufzugsnormen EN 81-28, EN 81-70.
„Die österreichische Telekom kündigt die analogen Leitungen ab.“
Notrufanbindung von Aufzügen ist Betreiberpflicht
Die Telekomprovider stellen von einer leitungsvermittelten Telefonverbindungstechnik auf eine paketvermittelte IP Technologie um. Ältere analoge Übertragungsmodule können diese digitale Technologie nicht nutzen. Die Telekom hat mitgeteilt, dass sie ein Nachfolgeprodukt für einen analogen Anschluss anbieten. Voraussetzung ist, dass ein vorhandener Single-Play Telefonanschluss auf Basis einer durchgängigen Kupferdoppelader realisiert ist. Das bedeutet, die Telekom wird einen neuen analogen Anschluss, z.B. für einen Aufzugsnotruf, in einer geänderten Netzwerkstruktur anbieten. Für Ihr Notrufsystem bedeutet dies: 1. Wenn es nach dem aktuellen Stand der Technik montiert ist kann das Gerät nach Umstellung durch die Telekom auf das Nachfolgeprodukt eines analogen Anschlusses weiterhin funktionieren. 2. Wenn Sie ein älteres Notrufsystem besitzen, ist die Funktion im neuen Netzwerk vom Hersteller zu prüfen. Es muss ggf. ein Austausch gegen ein aktuelles System wie Lift eye-P durchgeführt werden.
Chance für den Betreiber die Kosten zu senken
Die Fernnotrufanbindung von Aufzügen ist Betreiberpflicht und so nutzen Betreiber diese „Bürde“ als „Chance“ und wechseln zu kosten- und aufwandsoptimierten Notrufsystemen, welche wie Lift eye-P typen- und herstellerunabhängig sind, um Ihre Betriebskosten zu senken.
Lift eye-P bietet hier eine zukunftssichere Lösung als digitales Geräte All-IP, benötigt keinen Telefonanschluss mehr und bauseitig lediglich einen Stromanschluss. Das System verbindet sich kostenoptimiert via Mobilfunk und SIM Datenkarte zur Fernüberwachungszentrale (Leitstelle).
Angebot für Österreich
zur Umrüstung inkl. SIM Datenkarte und Aufschaltung auf eine Notrufserviceleitstelle.
Deutschland: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 01. Juni 2015
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Aufzüge verschärft die Vorschriften für Aufzugbetreiber seit dem 1. Juni 2015 erheblich. Aufzüge gelten weitestgehend als Arbeitsmittel und ziehen konkrete Aktionen des Arbeitgebers (Betreibers) nach sich. Anlagen werden strenger geprüft, Modernisierungen auf den Stand der Technik und Notrufsysteme sind Pflicht.
Was fordert die Betriebssicherheitsverordnung?
*Anhang 1 (4.1): Wer eine Aufzugsanlage (…) betreibt, hat dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem installiert ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann. Zu jeder Aufzugsanlage ist ein Notfallplan anzufertigen (…)
Betriebssicherheitsverordnung (D)
Auszug aus der BetrSichV
*Anhang 1, Punkt 4.1 BetrSichV: „Wer eine Aufzugsanlage nach Anhang 2, Abschnitt 2, Nummer 2, Buchstabe a oder Buchstabe b betreibt, hat dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem installiert ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann.“
Folgende Punkte gilt es in Bezug auf das Notrufsystem zu beachten:
Notrufanbindung von Aufzügen ist Betreiberpflicht
Betriebssicherheitsverordnung fordert in Anhang 1, Punkt 4.1* die permanente Erreichbarkeit eines Notdienstes. Mit dem zuverlässigen Notrufsystem von Lift eye-P erfüllen Sie Ihre Betreiberpflicht für Aufzugsanlagen jeglichen Typs und unabhängig von Herstellern. Das Zweiwege-Kommunikationssystem von Lift eye-P stellt den dauerhaften Sprechkontakt zwischen eingeschlossenen Personen und einer ständig besetzen Leitstelle her.
Kommunikationsverbindung für das Notrufsystem
Die Herstellung einer funktionsfähigen Kommunikationsverbindung (z.B. Telefonanschluss) für das Aufzugsnotrufsystem ist Betreiberpflicht. Lift Eye-P verfügt über ein Mobilfunk-Modul und so über eine moderne und zuverlässige Verbindung zur Notrufzentrale. Die Nutzung des flächendeckenden Mobilfunknetzes macht die Analogleitung überflüssig. Kosten für Anschlussgebühren und Verwaltungsaufwand einer Festnetzleitung der Telekom entfallen, denn mit einer SIM Datenkarte kann Lift eye-P (auch über Landesgrenzen hinaus) eine kostengünstige und zuverlässige Kommunikationsverbindung herstellen – standortübergreifend All-IP.
Ständige 24/7 Erreichbarkeit eines Notdienstes
Lift eye-P ist ein Aufzugnotrufsystem das vollständig IP-basierend und EN81-konform die Übertragung von Bild, Daten- und Sprache zwischen Aufzug und Leitstelle sicherstellt. Das System ist permanent mit der Leitstelle verbunden und lässt sich einfach bedienen. Mit Aufschaltung auf eine nach EN 50518 zertifizierte Leitstelle wird sichergestellt, dass kein Notruf verloren geht bzw. der Notdienst ständig erreicht werden kann und der Vorgabe entsprochen wird: „Notrufe müssen unverzüglich entgegengenommen werden.“
Intervention und Personenbefreiung gemäß Notfallplan
Der Notfallplan soll helfen, die reibungslose Befreiung von Personen bei Einschluss und bei Notfällen (Bränden) sicherzustellen. Der Plan muss der Stelle zur Verfügung gestellt werden, die für Personenbefreiungen bestimmt ist. Er enthält verschiedene Angaben: v.a. den Standort der Anlage, die Zugangsberechtigten zum Gebäude und die Personen, die Eingeschlossene befreien und erste Hilfe leisten können. Damit der Plan richtig erstellt werden kann, ist die Absprache zwischen dem Unternehmen, das die Anlage neu errichtet oder wartet, und dem Betreiber erforderlich. Der Notfallplan ist vom Betreiber zu erstellen, viele Hersteller haben hierfür Mustervorlagen!
Den mit der Personenbefreiung beauftragten Unternehmen oder Personen muss stets ein sicherer Zugang zum Gebäude und zur Aufzugsanlage ermöglicht werden.
Was passiert, wenn die Telekom die analogen Leitungen abschaltet?
Die Deutsche Telekom wollte bis Ende 2018 das große Netzwerk von einer leitungsvermittelten Telefonverbindungstechnik auf eine paketvermittelte IP Technologie umstellen. Weiterhin hat sie mitgeteilt, dass sie ein Nachfolgeprodukt für einen analogen Anschluss anbieten wird. Voraussetzung ist, dass ein vorhandener Single-Play Telefonanschluss auf Basis einer durchgängigen Kupferdoppelader realisiert ist. Das bedeutet, die Deutsche Telekom wird einen neuen analogen Anschluss, z.B. für einen Aufzugsnotruf, an einer geänderten deutschen Netzwerkstruktur anbieten. Für Ihr Notrufsystem bedeutet dies:
1. Wenn es nach dem aktuellen Stand der Technik montiert ist sollte dies auch weiterhin funktionieren.
2. Wenn Sie ein älteres Notrufsystem besitzen, ist die Funktion im neuen Netzwerk vom Hersteller zu prüfen. Es muss ggf. ein Austausch gegen ein aktuelles System durchgeführt werden.